Tierschutzgesetz in Deutschland kurzer Überblick

Es gibt in Deutschland sogar ein Tierschutzgesetz. Unser heutiges Tierschutzgesetz wurde 1972 erlassen und natürlich auch immer mal wieder verändert. Laut dem BGB sind Tiere auch keine Sachen mehr, werden aber wie Sachen behandelt. Im Juli 2002 wurde dasnn Tierschutz als Staatsziel sogar im Grundgesetz verankert.

In Artikel 20a GG heißt es seit dem:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Außerdem gibt es noch das Tierschutzgesetz selbst, TierSchG. In Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes heißt es dann auch sehr schön:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Im zweiten Abschnitt wird dann die Tierhaltung reglementiert. In Paragraph 3 Punkt 3 ist dann auch ausdrücklich verboten, Tiere auszusetzen oder zurückzulassen.  Tierschutzgesetz.

Die weiteren Abschnitte beschäftigen sich mit dem Töten von Tieren, dem Eingriff  an Tieren, Tierversuchen und sogar der Zucht, dem Halten und dem Handel von Tieren.

Leider nutzen die schönsten Tierschutzgesetze und die besten Absichten die dahinter stecken nichts, wenn es Menschen gibt, denen es völlig egal ist, was in solchen Gesetzen steht.

Das Aussetzen von Tieren ist laut Tierschutzgesetz verboten, dennoch werden jährlich um die 70.000 Hunde, Katzen und andere Tiere in Deutschland einfach ausgesetzt oder zurückgelassen. Was tun, wenn man ein ausgesetztes Tier findet?

Wobei es manchmal wirklich traurig ist, zu sehen, wofür es Gesetze braucht. Tierschutzgesetz, Kinderschutzgesetz … eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, Schutzbedürftige und Schwächere zu schützen und nicht auzubeuten.

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